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Deutschland hat keine politisch unabhängige Justiz! |
Die Politiker führen das Wort vom “freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat” bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit im Mund und tragen den sogenannten RECHTSSTAAT wie eine Monstranz vor sich her.
Dabei gab es auf deutschen Boden noch nie einen Rechtsstaat! In der Kaiserzeit hatte Deutschland eine Klassenjustiz. In der Weimarer Republik war es eine diese Republik zutiefst verachtende Justiz, im III. Reich hatte Deutschland eine Sonderjustiz, in der Nachkriegszeit eine Wendehalsjustiz und heute eine von den Politikern gegängelte Justiz.
Der Generalbundesanwalt und seine nachgeordneten Bundesanwälte sind weisungsabhängige politische Beamte, die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt werden.
Spuren sie nicht im Sinne der jeweiligen politischen Machthaber, dann können sie jederzeit wieder abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Die Generalstaatsanwälte der Länder sind ebenfalls weisungsgebundene politische Beamte der Länder und können jederzeit wieder abberufen werden, wenn sie den Weisungen ihres Dienstherren, also dem Justizminister, nicht Folge leisten.